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Steuerhinterziehung wächst kaum

Die Angst vor steigender Steuerhinterziehung ist eines der Hauptargumente, welche die Verrechnungssteuerreform blockiert. Warum dies unberechtigt ist, lesen Sie hier.

Ursprünglich diente die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer. Dadurch, dass Sie bei Zinszahlungen aufgeschlagen wird, sollte verhindert werden, dass besagte Zinsen aus Obligationen in der Steuererklärung unterschlagen werden.

Interessant: Dies gilt nur für inländische Geschäfte. Zinsen auf Obligationen aus dem Ausland sind von der Verrechnungssteuer nicht betroffen. Heisst: Will eine Person ihre Steuern hinterziehen und trotzdem Obligationsgeschäfte eingehen, so kann sie das auch heute schon tun, indem sie auf ausländische Anleihen setzt.

Der Anreiz für Schweizerinnen und Schweizer, nach der Reform der Verrechnungssteuer auf Steuerhinterziehung umzusatteln, dürfte kaum ins Gewicht fallen - dieser Meinung sind unter anderem die Eidgenössische Steuerverwaltung, FDK-Vizepräsident Georges Godel sowie Stefan Oesterhelt, Steuerrechtsexperte bei Homburger AG.

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