Die bestehende Verrechnungssteuerreform stellt unbestreitbar einen Nachteil für den Standort Schweiz dar. Die Reform leistet Abhilfe.

"Schweizer Unternehmen finanzieren sich notgedrungen über ausländische (Tochter-) Gesellschaften und Finanzplätze", sagt Jurist Philippe Tschopp. "Die heutige Verrechnungssteuer stellt einen nicht zu unterschätzenden Standortnachteil dar".
Tschopp erklärt weiter, dieser Standortnachteil müsse jetzt umso mehr eliminiert werden, da mit der Einführung OECD-Mindestbesteuerung ab 2024 bereits ein grosses Attraktivitätsmerkmal der Schweiz wegfällt.
Die Reform der Verrechnungssteuer hat ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis und stellt eine massvolle Massnahme dar, welche nicht nur den Reichen und Unternehmen zu Gute kommt, sondern welche die öffentliche Hand stärkt unter ausserdem steuerlichen Ausgleich in Sachen Entlastung leistet (siehe Tabelle).

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Stimmen Sie ebenfalls JA! zur Reform der Verrechnungssteuer am 25. September. Hier haben Sie ausserdem die Möglichkeit, dem Komitee beizutreten.